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   LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05   

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https://dejure.org/2006,5252
LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05 (https://dejure.org/2006,5252)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.01.2006 - 5 Sa 306/05 (https://dejure.org/2006,5252)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 5 Sa 306/05 (https://dejure.org/2006,5252)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, außerordentlich, Pflichtverletzung, Leistungsbereich, Vertrauensbereich, Preismanipulation, Verdachtskündigung, Abmahnung, Angemessenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen eigenmächtiger Vornahme von Peisreduzierungen durch eine Verkäuferin; Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB); Betroffenheit des Vertrauensverhältnisses zwischen ...

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; BetrVG § 102 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung, außerordentlich, Pflichtverletzung, Leistungsbereich, Vertrauensbereich, Preismanipulation, Verdachtskündigung, Abmahnung, Angemessenheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Preise eigenmächtig reduziert - Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 240
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05
    § 626 Abs. 1 BGB lässt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (stdg. Rspr. d. BAG, Urt. v. 06.11.2003 - 2 AZR 631/02 -, AP Nr. 39 zu § 626 BGB 'Verdacht strafbarer Handlung'; Urt. v. 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 -, AP Nr. 37 zu § 626 BGB 'Verdacht strafbarer Handlung'; Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 496/00 -, AP Nr. 36 zu § 626 BGB 'Verdacht strafbarer Handlung').

    Es gilt an dieser Stelle indessen der Grundsatz der subjektiven Determination, nachdem der Betriebsrat immer dann ordnungsgemäß angehört worden ist, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Kündigungsgründe mitgeteilt hat (stdg. Rspr., vgl. nur: BAG, Urt. V. 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 -, AP Nr. 37 zu § 626 BGB 'Verdachtskündigung').

  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05
    Auch bei Störungen im Vertrauensbereich ist das Abmahnungserfordernis stets dann zu prüfen, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, dass das Vertrauen wieder hergestellt wird (BAG, Urt. v. 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - u. BAG, Urt. v. 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 -).

    Mithin ist auch bei Störungen im Vertrauensbereich das Abmahnungserfordernis stets zu prüfen und eine Abmahnung jedenfalls dann vor Ausspruch der Kündigung erforderlich, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, dass das Vertrauen wiederhergestellt wird (BAG, Urt. v. 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95, 102).

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05
    In der zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 -, AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 'Überwachung; BAG, Urt. v. 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; LAG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05 -, zit. n. Juris).

    Einer Abmahnung bedarf es nur dann in aller Regel nicht, wenn die Pflichtverletzung maßgeblich und damit vornehmlich dem Vertrauensbereich zuzuordnen ist, wie z.B. bei Tätlichkeiten, Beleidigungen oder Vermögensdelikten zulasten des Arbeitgebers (BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, AP Nr. 179 zu § 626 BGB).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05
    Auch bei Störungen im Vertrauensbereich ist das Abmahnungserfordernis stets dann zu prüfen, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, dass das Vertrauen wieder hergestellt wird (BAG, Urt. v. 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 - u. BAG, Urt. v. 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 -).

    Bei dem Abmahnungserfordernis hat die Differenzierung nach verschiedenen Störbereichen mithin nur noch eine untergeordnete Bedeutung (BAG, Urt. v. 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 -, ZTR 2002, 45 f.).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05
    Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (BAG, Urt. v. 16.09.2004 - 2 AZR 406/03 -, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 'Verhaltensbedingte Kündigung').
  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05
    Entscheidend ist, ob das Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Einzelfall geeignet ist, einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung zu bestimmen (BAG, Urt. v. 16.09.2004 - 2 AZR 406/03 -, AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 'Verhaltensbedingte Kündigung').
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05
    Eigentums- und Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers sind schwerwiegend und rechtfertigen bei Vorliegen dringender Verdachtsmomente grundsätzlich eine Verdachtskündigung (BAG, Urt. v. 06.07.2000 - 2 AZR 454/99 -, zit. N. Juris).
  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05
    In der zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 -, AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 'Überwachung; BAG, Urt. v. 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; LAG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05
    Dem ultima-ratio-Prinzip entsprechend muss der Arbeitgeber bei Pflichtverletzungen im Leistungs- und Verhaltensbereich den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer außerordentlichen, aber auch verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung grundsätzlich zuvor abmahnen (stdg. Rspr., vgl. nur: BAG, Urt. v. 17.02.1994 - 2 AZR 616/93 -, AP Nr. 116 zu § 626 BGB).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 10.01.2006 - 5 Sa 306/05
    In der zweiten Prüfungsstufe ist sodann zu klären, ob es dem Arbeitgeber im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles und der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, den Arbeitnehmer auch nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen (BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 -, AP Nr. 179 zu § 626 BGB; BAG, Urt. v. 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 -, AP Nr. 36 zu § 87 BetrVG 1972 'Überwachung; BAG, Urt. v. 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -, AP Nr. 115 zu § 626 BGB; LAG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05 -, zit. n. Juris).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 631/02

    Verdachtskündigung - Berücksichtigung nach Ausspruch der Kündigung bekannt

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 496/00

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze und Verdachtskündigung

  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 226/93

    Fristlose Kündigung; fristgerechte verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2005 - 12 (11) Sa 115/05

    Kündigung wegen Mitverzehrs entwendeter Nahrungsmittel

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 288/06

    Kündigung, außerordentlich, fristlos, Busfahrer, Arbeitsunfähigkeit,

    Auch bei Störungen im Vertrauensbereich ist das Abmahnungserfordernis stets dann zu prüfen, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, dass das Vertrauen wieder hergestellt wird (BAG, Urt. v. 04.06.1997 - 2 AZR 526/96 -, AP Nr. 137 zu § 626 BGB; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 10.01.2006 - 5 Sa 306/05 -, NZA-RR 2006, 240 ff.).
  • ArbG Bonn, 30.06.2010 - 2 Ca 957/10

    Außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Mitschneidens des ihn selbst

    Es handelt sich auch nicht um einen Fall derjenigen Art, in dem ausnahmsweise auch bei Störungen im Vertrauensbereich vor der Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist, weil es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden darf (BAG 04.06.1997, 2 AZR 526/96; ähnlich BAG 03.02.82, 7 AZR 907/79; ähnlich LAG Schleswig-Holstein 10.01.2006, 5 Sa 306/95, NZA-RR 2006, 240).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 24 U 64/08

    Anwaltshaftung: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt,

    Sie wird regelmäßig bei Tätlichkeiten, Beleidigungen oder Vermögensdelikten bejaht (LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2006, 240 ff.; NZA-RR 2007, 402 ff.; vgl. auch Schaub, a.a.O., § 132 Rn. 28).

    Denn derartige Störungen sind regelmäßig auf ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen (BAGE 86, 95 (102); BAG ZTR 2002, 45 f.; LAG Schleswig-Holstein, NZA-RR 2006, 240 ff.).

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